Flächennutzungsplan

Die Flächennutzungspläne in der Verbandsgemeinde

Der Flächennutzungsplan ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die Nutzungen der Flächen in einer Gemarkung gemäß den raumordnerischen Vorgaben regelt. Der Flächennutzungsplan ist behördenverbindlich und entwickelt keine direkte Außenwirkung.

Die auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Otterbach-Otterberg eingestellten Unterlagen der Bauleitpläne dienen lediglich Informationszwecken. Das Urheberrecht sowie sämtliche sonstigen Rechte (insbesondere Nutzungsrechte wie Vervielfältigung, Verbreitung, Bearbeitung in jeglicher Form, etc.) liegen bei der Verbandsgemeinde Otterbach-Otterberg.

Flächennutzungsplan 2035 der Verbandsgemeinde Otterbach-Otterberg

der 1. Gesamtflächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Otterbach-Otterberg wurde mit Verfügung vom 10.03.2022, Az. 5.5/610-13/VG Otterbach-Otterberg, der Kreisverwaltung Kaiserslautern genehmigt. Dies wurde gemäß § 6 Abs. 5 BauGB im Amtsblatt der Verbandsgemeinde Otterbach-Otterbach Nr. 14/2022 vom 07.04.2022 bekanntgemacht. Somit ist der Flächennutzungsplan 2035 der Verbandsgemeinde Otterbach-Otterberg seit diesem Tag rechtsverbindlich.

Teilpläne des Flächennutzungsplanes 2035 der einzelnen Ortsgemeinden im 

Maßstab 1 : 2.500 für die Ortslage und im Maßstab 1 : 5.000 für die gesamte Gemarkung

Frankelbach

Heiligenmoschel

Hirschhorn

Katzweiler

Mehlbach

Niederkirchen

Olsbrücken

Otterbach

Otterberg

Schallodenbach

Schneckenhausen

Sulzbachtal


Flächennutzungsplan der ehemaligen Verbandsgemeinde Otterbach


Teilpläne der einzelnen Ortsgemeinden mit Ortsteilen der ehemaligen Verbandsgemeinde Otterbach


Flächennutzungsplan der ehemaligen Verbandsgemeinde Otterberg


Teilpläne der einzelnen Ortsgemeinden mit Ortsteilen der ehemaligen Verbandsgemeinde Otterberg

Heiligenmoschel 

Niederkirchen mit Ortsteil Heimkirchen

Stadt Otterberg


Schneckenhausen