Der Plan von einem Gebäude liegt auf dem Tisch mit einem Stift zusammen

Offenlage von Bauleitplänen

Bauleitpläne im Verfahren

Hier finden Sie die Unterlagen zu Bauleitplänen, die sich im Aufstellungsverfahren in der Offenlage befinden.

Die im Internet bereitgestellten Informationen stellen eine reine ergänzende Information zu der jeweiligen Öffentlichkeitsbeteiligung dar. Wir weisen hiermit ausdrücklich daraufhin, dass die Originalunterlagen nur in den Räumen des 

Fachbereiches 3 - Bauliche Infrastruktur

der Verbandsgemeinde Otterbach-Otterberg am Standort Otterbach, Konrad-Adenauer-Str. 19, 1. Obergeschoß, 67731 Otterbach, eingesehen werden können. Diese Unterlagen dokumentieren den jeweiligen Verfahrensstand und können sich im weiteren Verfahren ändern. Sie ergeben auch keine Rechtsverbindlichkeit. Bei öffentlichen Auslegungen beziehungsweise erneuten öffentlichen Auslegungen beachten Sie bitte jeweils die Bekanntmachung im Amtsblatt der Verbandsgemeinde Otterbach-Otterberg, insbesondere hinsichtlich der Arten vorliegender umweltbezogener Informationen. Während der öffentlichen Auslegung besteht die Möglichkeit, schriftlich oder zur Niederschrift Stellungnahmen zu den Bauleitplänen abzugeben.

Für die hier, auf dieser Internetseite, zur Verfügung gestellten Unterlagen der Bauleitpläne liegen die Urheberrechte sowie alle sonstigen Rechte, wie die Vervielfältigung, Bearbeitung in jeglicher Form, die Verbreitung etc., bei der jeweiligen Gemeinde bzw. bei der Verbandsgemeinde Otterbach-Otterberg.

Hinweise zum Datenschutz:

Wir informieren Sie hiermit über die Datenverarbeitung in Bezug auf die Abgabe Ihrer Stellungnahme im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit in Bauleitplanverfahren (Flächennutzungsplan, Bebauungsplan und Satzungen gemäß § 34 BauGB).

Mit der Abgabe einer Stellungnahme in einem Bauleitplanverfahren erteilen Sie uns die Zustimmung über die Verarbeitung Ihrer Daten. Die Verarbeitung Ihrer Daten erfolgt auf Grundlage des Baugesetzbuches (§ 3 BauGB) sowie der Datenschutz-Grundverordnung (Artikel 6 Absatz 1 Satz 1  Nr. e DS-GVO) und hier im Zusammenhang der Wahrnehmung einer Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt und im Rahmen der gemeindlichen Planungshoheit, die der entsprechenden Ortsgemeinde/Stadt/Verbandsgemeinde übertragen wurde. Für die Bearbeitung Ihrer Stellungnahme benötigen wir Ihre personenbezogenen Daten.



Aufstellung der Ergänzungssatzung "Am Bahnhof", Ortsgemeinde Frankelbach

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

Der Ortsgemeinderat Frankelbach hat in seiner Sitzung am 22.04.2025 die Aufstellung der Ergänzungssatzung „Am Bahnhof“ nach § 34 Abs. 4 S. 1 Nr. 3 BauGB gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Weiterhin hat der Ortsgemeinderat Frankelbach in seiner Sitzung vom 22.07.2026 die Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen. Die Aufstellung der Ergänzungssatzung wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt. Auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird verzichtet. Es wird somit eine einstufige Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt. Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgt gemäß § 4 Abs. 2 BauGB. Die Beteiligungsverfahren werden gemäß § 4a Abs. 2 BauGB gleichzeitig durchgeführt.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird der betroffenen Öffentlichkeit Gelegenheit zur Stellungnahme in der Zeit vom

                                              05.10.2026 bis einschließlich 06.11.2026

gegeben.

Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wird den berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Gelegenheit zur Abgabe einer Stellungnahme bis zum           

                                                                         06.11.2026

                                                                            

gegeben.

Gemäß § 13 Abs. 2 Satz 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 Satz 4 zweiter Halbsatz BauGB wird darauf hingewiesen, dass

  1. Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können,
  2. Stellungnahmen sollen elektronisch an bauleitplanung@otterbach-otterberg.de übermittelt werden, ebenso ist auch eine schriftliche Einreichung an die Verbandsgemeindeverwaltung Otterbach-Otterberg, Hauptstr. 27, 67697 Otterberg möglich,
  3. nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben,
  4. die Planunterlagen können auch in der Verwaltung eingesehen werden, sie liegen in der Verwaltung am Standort Otterbach, Konrad-Adenauer-Str. 19, in Zimmer 14 (1. OG), 67731 Otterbach, während der Dienstzeiten bereit.


Montag bis Freitag:       08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Montag und Dienstag:  14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Donnerstag:                   14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Mittwochsnachmittags und Freitagsnachmittags geschlossen!






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