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Aktualisierung und Haftung

Die Verbandsgemeindeverwaltung Otterbach-Otterberg und die Ortsgemeinde Olsbrücken sind bemüht, für die Richtigkeit und Aktualität aller auf ihrer Website enthaltenen Informationen und Daten zu sorgen. Eine Haftung oder Garantie für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der zur Verfügung gestellten Informationen und Daten ist jedoch ausgeschlossen. In keinem Fall wird für Schäden, die sich aus der Verwendung der abgerufenen Informationen ergeben, eine Haftung übernommen. Die Verbandsgemeindeverwaltung Otterbach-Otterberg und die Ortsgemeinde Olsbrücken behalten sich vor, ohne Ankündigung, Änderungen oder Ergänzungen der bereitgestellten Informationen oder Daten vorzunehmen. 

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Datenschutzhinweis

Ihre eMails und die online versendbaren Formulare werden ohne zusätzliche Verschlüsselungstechniken an die Verbandsgemeindeverwaltung Otterbach-Otterberg und die Ortsgemeinde Olsbrücken weitergeleitet. Alle gesendeten Informationen können daher u.U. während der Übermittlung von Dritten eingesehen werden. Sicherheitshalber sollten Sie keine Kennwörter, Kreditkartennummern oder andere Informationen versenden, die Sie geheim halten wollen. Die Integrität der Daten ist im Moment nicht gewährt.

Urheberrecht

Das Layout der Homepage Otterbach-Otterberg.de und das Layout der Homepage der Ortsgemeínde Olsbrücken, die verwendeten Grafiken, Bilder sowie die Sammlung der Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Die Seiten dürfen nur zum privaten Gebrauch vervielfältigt, Änderungen nicht vorgenommen und Vervielfältigungsstücke weder verbreitet noch zu öffentlichen Wiedergaben benutzt werden. Die Vervielfältigung von Informationen oder Daten, insbesondere die Verwendung von Texten, Textteilen oder Bildmaterial bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Verbandsgemeindeverwaltung Otterbach-Otterberg bzw. der Ortsgemeinde Olsbrücken.

Urheberrecht-Warnung

Die gezeigten Bilder sind Eigentum des jeweiligen Fotografen und fallen unter das Urheberrecht (vgl. Abschnitt Urheberrecht). Alle Bilder sind daher mit einem sichtbaren und einem unsichtbaren digitalen Wasserzeichen versehen. Dieses Wasserzeichen ist nach den neuesten technischen Erkenntnissen angebracht und kann nicht durch Verfremdung oder Änderung beseitigt werden. Jede Urheberrechtsverletzung wird verfolgt.

Elektronische Kommunikation mit der Verbandsgemeinde
Otterbach-Otterberg bzw. der Ortsgemeinde Olsbrücken

Mit den nachfolgenden Regeln bestimmt die Verbandsgemeinde Otterbach-Otterberg die Grundsätze für die elektronische Kommunikation mit der Verwaltung.

1.1 Die elektronische Kommunikation

Die elektronische Kommunikation erfolgt grundsätzlich formfrei, sofern nicht eine Rechtsvorschrift spezielle Formen vorgeschrieben sind. Für eine formfreie* (siehe unten: [1]) elektronische Kommunikation steht Ihnen unsere folgende zentrale eMail-Adresse zur Verfügung:

postfach@otterbach-otterberg.de

bzw.

info@olsbrücken.org

Weiterhin können natürlich an alle auf unserer Internetseite http://www.otterbach-otterberg.de angebotenen oder auf dem Briefkopf der Verbandsgemeinde Otterbach-Otterberg ausgewiesenen E-Mail-Adressen formfreie Nachrichten/Mitteilungen gesendet werden um mit der Verbandsgemeinde Otterbach-Otterberg zu kommunizieren.

Mit Einführung des § 3a des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG), der über § 1 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes auch in Rheinland-Pfalz Anwendung findet, wurde die Möglichkeit der formgebundenen*(siehe unten: [2]) elektronischen Kommunikation eröffnet. Eine formgebundene Kommunikation ist dann erforderlich, wenn z.B. eine Rechtsvorschrift die Schriftform anordnet und diese durch die elektronische Form ersetzt werden soll. Voraussetzung der formgebundenen elektronischen Kommunikation ist die Zugangseröffnung durch eine Verwaltung.

Gemäß § 126a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) gilt entsprechendes im Privatrecht.

1.2 Zugangseröffnung für die elektronische Kommunikation

Die Verbandsgemeinde Otterbach-Otterberg bietet Ihnen die Möglichkeit zur elektronischen Kommunikation an. Wir eröffnen den Zugang (nach § 3a Abs. 1 VwVfG) nach Maßgabe der folgenden Bedingungen, welche nur für die Kommunikation mit der Verbandsgemeinde Otterbach-Otterberg und nicht für Dritte (verlinkte Einrichtungen, andere Behörden etc.) gelten.

1.3 Grundsätze der elektronischen Kommunikation

Für eine formgebundene elektronische Kommunikation muss Ihr Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein. Hierzu bietet Ihnen die Verbandsgemeinde Otterbach-Otterberg über die "virtuelle Poststelle Rheinland-Pfalz" (VPS)*(siehe unten [3]) [https://www.rlp-service.de] zwei Möglichkeiten zur Übermittlung:

1.3.1 Nachrichtenerfassung innerhalb der VPS

Mit der Nachrichtenerfassung innerhalb der „virtuellen Poststelle Rheinland-Pfalz“ können Sie über eine gesicherte Internetverbindung Nachrichten an die Verbandsgemeinde Otterbach-Otterberg übertragen und diesen Nachrichten signierte Dokumente beifügen. Hierzu ist eine einmalige Registrierung notwendig, welche die Erfassung Ihrer Adressdaten umfasst. Die VPS übermittelt Ihnen sodann einen Freischaltlink. Nach der Aktivierung des Links können Sie die virtuelle Poststelle für den oben beschriebenen rechtssicheren Kommunikationsweg nutzen. Die Registrierung bietet Ihnen den Vorteil, dass Sie die Übermittlung der rechtssicheren Post durch eine Quittung (dem sog. Laufzettel) bestätigt bekommen. Auch für Sie dürfte dieser Nachweis bei einer juristischen Auseinandersetzung von Nutzen sein.

1.3.2 Nachrichtenerfassung per E-Mail an die VPS

Wenn Sie sich nicht, wie unter 1.3.1 beschrieben, registrieren möchten, bieten wir Ihnen hiermit die Möglichkeit, rechtsverbindlich auch per E-Mail mit unserer Verwaltung zu kommunizieren. Dazu steht Ihnen derzeit ausschließlich folgende E-Mail-Adresse zur Verfügung:

vg-otterbach-otterberg@poststelle.rlp.de

Voraussetzungen Absenderangaben

Für eine weitere Bearbeitung Ihrer E-Mail ist die vollständige Angabe Ihres Namens und einer zustellfähigen postalischen Anschrift erforderlich.

Alle anderen bekannten E-Mail-Adressen der Verbandsgemeindeverwaltung Otterbach-Otterberg sowie personenbezogene E-Mail-Adressen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltung und E-Mail-Kontaktformulare stellen keinen Zugang für die rechtsverbindliche elektronische Kommunikation mit der Verbandsgemeindeverwaltung Otterbach-Otterberg dar.

Das gilt auch, wenn Sie im Laufe einer Verfahrensabwicklung eine elektronische Nachricht aus dem persönlichen Postfach einer Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters der Verwaltung erhalten. Andere E-Mail-Adressen als die oben genannte und sonstige elektronische Zugänge zur Verbandsgemeindeverwaltung Otterbach-Otterberg stehen ausschließlich für unverbindliche Anfragen und Auskünfte zur Verfügung.

Verschlüsselung der Dokumente

Zur Sicherung der Vertraulichkeit Ihrer Mitteilungen können Sie diese verschlüsselt an die Verbandsgemeinde Otterbach-Otterberg senden. Dies empfehlen wir insbesondere bei der Übertragung Ihrer personenbezogenen Daten.

Das öffentliche Verschlüsselungszertifikat unserer Poststelle zur Verschlüsselung Ihrer Dokumente können Sie hier ...
herunterladen.

Nachfolgend finden Sie die Anleitung zur Verschlüsselung von Dateien

Verschlüsselung von Dateien mittels SecCommerce SecSigner und Gpg4win

1.3.3 Unterstützte Formate und Signaturkomponenten

Die von uns unterstützten Dateiformate und Signaturkomponenten finden Sie auf der Internetseite:

www.rlp-middleware.de/vps-technik.htm

Wichtig!! Bitte prüfen Sie dort unbedingt, ob wir die mit Ihrer Signatursoftware und Signaturkarte erstellte Datei verarbeiten können.

1.3.4 Sonstiges

  • Signatursoftware/Equipment
    Wenn Sie das technische Equipment (Signaturkarte und/oder Kartenleser) über ein Trust-Center erworben haben und nicht im Besitz einer Signatursoftware sind, können Sie unter der URL

    https://seccommerce.com/download-secsigner-secsign-id/


    eine kostenlose Signatursoftware herunterladen.

  • Nutzung von Dokumenten der Verbandsgemeinde Otterbach-Otterberg
    Mit den unter 1.3.1 und 1.3.2 beschriebenen Kommunikationswegen können Sie auch die auf unserer Homepage veröffentlichten Dokumente, die wir Ihnen zum Download bereitgestellt haben, nach entsprechender Bearbeitung an uns übersenden.

1.4 Hinweise und rechtliche Besonderheiten

Betreiber der virtuellen Poststelle:
Landesbetrieb Daten- und Information (LDI)
Valenciaplatz 6
55118 Mainz

Telefon: 0800 6000-200
Telefax: 06131 605-145
eMail: HelpDesk(at)ldi.rlp(dot)de

Rechtliche Besonderheiten

Allgemeine Benutzungsbedingungen der Virtuellen Poststelle Rheinland-Pfalz (AGB VPS): Die VPS wird durch den oben genannten Betreiber zur Verfügung gestellt. Die Nutzung der VPS erfolgt auf Grundlage der „Allgemeinen Benutzungsbedingungen der Virtuellen Poststelle Rheinland-Pfalz“ (AGB VPS). Die AGB VPS stehen hier zur Ansicht und zum Download bereit: http://www.rlp-middleware.de/dokumente/AGBVPS0207.pdf Durch Nutzung der VPS erkennt der Nutzer die AGB VPS an.

Sicherheitshinweise

Eine rechtsgültige qualifizierte elektronische Signatur kann nur mit Hilfe einer der zugelassenen Signaturkarten erfolgen. Nur dadurch kann die sichere Identitätsfeststellung des Absenders gewährleistet werden.

Der Absender trägt dafür Sorge, dass weder die Karte noch der PIN zur Erzeugung der qualifizierten elektronischen Signatur in den Besitz eines Dritten gelangen. Alle „elektronisch unterschriebenen“ Dokumente gelten als von dem Kunden/Bürger übermittelt, für den das in der Signaturkarte ausgegebene, gültige Zertifikat ausgestellt ist. Eine dennoch erfolgte, missbräuchliche Verwendung durch einen Unbefugten gilt als vom Absender ausgeführt, wenn das Zertifikat zum Zeitpunkt der missbräuchlichen Nutzung gültig war. Für den Absender gelten im Übrigen die mit dem Herausgeber der Signaturkarte geschlossenen vertraglichen Vereinbarungen.

Gewährleistung/Haftung

Die Nutzung der virtuellen Poststelle erfolgt auf eigene Gefahr. Für eventuell auftretende Schäden an Ihrem Computersystem übernehmen wir keine Haftung. Die Verbandsgemeinde Otterbach-Otterberg übernimmt keine Gewähr dafür, dass das System stets zur Verfügung steht. Schadensersatzansprüche gegen die Verbandsgemeinde Otterbach-Otterberg sind ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor.

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