vergebene Aufträge

Vergebene Aufträge

Vergebene Aufträge gemäß § 20 Absatz 3 VOB/A

Nach Zuschlagserteilung hat der Auftraggeber für die Dauer von sechs Monaten zu informieren über:


    • Beschränkte Ausschreibungen ohne Teilnehmerwettbewerb ab einem Auftragswert von 25.000,- € ohne Umsatzsteuer, und
    • Freihändige Vergaben ab einem Auftragswert von 15.000,- € ohne Umsatzsteuer
Maßnahme
Auftragsdatum
Auftragnehmer






Vergebene Aufträge gemäß § 30 Abs. 1 UVgO

Nach Zuschlagserteilung hat der Auftraggeber für die Dauer von drei Monaten zu informieren über:


    • Beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb von Liefer- und Dienstleistungen ab einem Auftragswert von 25.000,00 € ohne Umsatzsteuer,
    • Freihändige Vergaben ohne Teilnahmewettbewerb von Liefer- und Dienstleistungen ab einem Auftragswert von 25.000,00 € ohne Umsatzsteuer
Maßnahme
Auftragsdatum
Auftragnehmer