vorgesehene beschränkte Ausschreibungen

Vorgesehene beschränkte Ausschreibungen § 20 Abs. 4 VOB/A

Fortlaufende Information über beabsichtigte beschränkte Ausschreibungen ab einem voraussichtlichen Auftragswert von 25.000,- € ohne Umsatzsteuer.

Auftragsgegenstand
vorgesehener Submissionstermin