Informationen zur Coronakrise aus:

Kreisverwaltung

Informationen aus der Kreisverwaltung Kaiserslautern

RKI


Informationen aus dem Robert Koch Institut

Landesregierung


Informationen von der Landesregierung

Verbandsgemeinde Otterbach-Otterberg

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Dringender Appell: 

Bitte beachten Sie weiter die Abstandsregeln und die Kontaktsperren. Es gibt immer noch eine Dunkelziffer an Personen, die keine Symptome haben und das Virus verbreiten ohne dass sie es wissen. Daher ist es wichtig, dass sie an den vorgeschriebenen Örtlichkeiten einen Mund-Nase-Schutz tragen.


Regelungen für Verwaltungen in der Coronazeit

Bitte rufen sie ihren Sachbearbeiter an und vereinbaren sie einen Termin. Da einige Mitarbeiter im Homeoffice arbeiten, bietet sich eine telefonische Erledigung an; gern auch als Videogespräch. Das Bürgercenter in Otterberg ist weiterhin geöffnet. Hier sollten sie aber auch die Möglichkeit der Terminvereinbarung nutzen, da nur wenige Personen eingelassen werden können. Die Termine können telefonisch über unsere Zentrale, Tel.: 06301-607-0 oder direkt im Bürgerbüro, Tel.: 06301-607-222, -223 und -225 vereinbart bzw. auf der Homepage unter Terminvereinbarung für das Bürgercenter gebucht werden. Wir weisen darauf hin, dass ein freier bzw. ungeregelter Zugang zur Verwaltung ohne Termin aufgrund der Coronakrise mit der Kontaktsperre leider noch nicht möglich ist.


Achtung: 

Das Bürgercenter am Standort Otterbach ist bis auf Weiteres geschlossen, da wir nur am Standort Otterberg die hygienischen Schutzmaßnahmen treffen können.


Die aktuelle Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz

Die Regelungen der neuen Corona-Bekämpfungsverordnung und die dazugehörigen Auslegungshilfen finden Sie auf den Seiten der Landesregierung unter Rechtsgrundlagen: Hier ...



Eheschließungen

Die Durchführung von Eheschließungen kann derzeit ausschließlich im Stadthaus in Otterberg stattfinden.

Die Durchführung von Eheschließungen kann derzeit ausschließlich im Stadthaus in Otterberg stattfinden.

Auf Grund der Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz in der aktuellen Fassung können vom Grundsatz her u.a. folgende Personen einer Eheschließung beiwohnen:
Zwei Trauzeugen sowie Verwandte ersten und zweiten Grades, deren Ehegatten und Ehegattinnen oder Lebenspartner/-innen und Personen eines weiteren Hausstands.

Auf Grund der räumlichen Situation des Trauzimmers im alten Stadthaus und dem aktuellen Infektionsgeschehen ist die Teilnahme des vorgenannte Personenkreis allerdings nicht vollumfänglich möglich. Auch ist die Teilnahme eines weiteren Personenkreises derzeit ausgeschlossen. Wir können daher derzeit nur ermöglichen, dass auf Grund der Raumgröße das Brautpaar, die Eltern des Brautpaares und 2 Trauzeugen  an der Trauung teilnehmen. 

Hierbei sind die hygienerechtlichen Vorschriften einzuhalten. Dies bedeutet, dass auf die Einhaltung von Mindestabständen - auch beim Betreten des Standesamts -, die Nachverfolgung von Infektionsketten sowie Händedesinfektion für alle Besucher beim Betreten des Trauzimmers erforderlich sind. Beim Betreten und Verlassen haben alle teilnehmenden Personen einen Mund- und Nasenschutz zu tragen. Während der Trauzeremonie kann der Mund- und Nasenschutz nur vom Brautpaar und der Standesbeamtin abgenommen werden. Nach Beendigung der Trauzeremonie haben die Anwesenden die Räumlichkeiten unverzüglich zu verlassen.

Zur Feststellung der Infektionsketten ist eine handschriftliche Erfassung der anwesenden Personen zwingend erforderlich. Die Auflistung wird durch die Standesbeamtin unter Einhaltung der o.g. Hygienebestimmungen und durch Vorlage eines Nachweises gefertigt (Ausweis, Pass, Führerschein). Diese Auflistung ist aus Datenschutzgründen analog § 1 Abs. 8 CoBeLVO  Rheinland-Pfalz für eine Frist von einem Monat beginnend mit dem Tag der Eheschließung aufzubewahren und anschließend irreversibel zu löschen.

Bitte haben Sie Verständnis für diese Maßnahmen, welche den momentan geltenden Regelungen um dem aktuellen Infektionsgeschehen Rechnung tragen!

Die Standesbeamtin hat die Berechtigung das Hausrecht auszuüben.