Der Plan von einem Gebäude liegt auf dem Tisch mit einem Stift zusammen

Offenlage von Bauleitplänen

Bauleitpläne im Verfahren

Hier finden Sie die Unterlagen zu Bauleitplänen, die sich im Aufstellungsverfahren in der Offenlage befinden.

Die im Internet bereitgestellten Informationen stellen eine reine ergänzende Information zu der jeweiligen Öffentlichkeitsbeteiligung dar. Wir weisen hiermit ausdrücklich daraufhin, dass die Originalunterlagen nur in den Räumen des 

Fachbereiches 3 - Bauliche Infrastruktur

der Verbandsgemeinde Otterbach-Otterberg am Standort Otterbach, Konrad-Adenauer-Str. 19, 1. Obergeschoß, 67731 Otterbach, eingesehen werden können. Diese Unterlagen dokumentieren den jeweiligen Verfahrensstand und können sich im weiteren Verfahren ändern. Sie ergeben auch keine Rechtsverbindlichkeit. Bei öffentlichen Auslegungen beziehungsweise erneuten öffentlichen Auslegungen beachten Sie bitte jeweils die Bekanntmachung im Amtsblatt der Verbandsgemeinde Otterbach-Otterberg, insbesondere hinsichtlich der Arten vorliegender umweltbezogener Informationen. Während der öffentlichen Auslegung besteht die Möglichkeit, schriftlich oder zur Niederschrift Stellungnahmen zu den Bauleitplänen abzugeben.

Für die hier, auf dieser Internetseite, zur Verfügung gestellten Unterlagen der Bauleitpläne liegen die Urheberrechte sowie alle sonstigen Rechte, wie die Vervielfältigung, Bearbeitung in jeglicher Form, die Verbreitung etc., bei der jeweiligen Gemeinde bzw. bei der Verbandsgemeinde Otterbach-Otterberg.

Hinweise zum Datenschutz:

Wir informieren Sie hiermit über die Datenverarbeitung in Bezug auf die Abgabe Ihrer Stellungnahme im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit in Bauleitplanverfahren (Flächennutzungsplan, Bebauungsplan und Satzungen gemäß § 34 BauGB).

Mit der Abgabe einer Stellungnahme in einem Bauleitplanverfahren erteilen Sie uns die Zustimmung über die Verarbeitung Ihrer Daten. Die Verarbeitung Ihrer Daten erfolgt auf Grundlage des Baugesetzbuches (§ 3 BauGB) sowie der Datenschutz-Grundverordnung (Artikel 6 Absatz 1 Satz 1  Nr. e DS-GVO) und hier im Zusammenhang der Wahrnehmung einer Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt und im Rahmen der gemeindlichen Planungshoheit, die der entsprechenden Ortsgemeinde/Stadt/Verbandsgemeinde übertragen wurde. Für die Bearbeitung Ihrer Stellungnahme benötigen wir Ihre personenbezogenen Daten.



Teiländerung des Flächennutzungsplanes 2035 für den Bereich der Kläranlage Otterberg für die Errichtung eines Betriebsgebäudes für den Bauhof der Verbandsgemeinde Otterbach-Otterberg

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

Der Verbandsgemeinderat Otterbach-Otterberg hat in seiner Sitzung vom 27.02.2025 sowohl die Abwägung der eingegangenen Anregungen und Bedenken in den Verfahren nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt und darüber beschlossen sowie die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB werden folgende umweltbezogenen Stellungnahmen bekanntgegeben:

  • Die Kreisverwaltung Kaiserslautern -Untere Naturschutzbehörde- weist daraufhin, dass grundsätzlich keine Bedenken bestehen. Jedoch im Baugenehmigungsverfahren sollen die angrenzenden Gehölzbestände berücksichtigt werden.
  • Die Kreisverwaltung Kaiserslautern -Untere Wasser-, Abfall- und Bodenschutzbehörde- weist darauf hin, dass nach den Sturzflutgefahren karten der Wasserwirtschaftsverwaltung Rheinland-Pfalz von einer potentiellen Gefährdung durch Starkregen in diesem Bereich auszugehen ist.
  • Die Kreisverwaltung Kaiserslautern -Bauen und Umwelt- verweist auf geschützte Bereiche angrenzend an den Geltungsbereich und des Weiteren auf Altablagerungen gemäß Bodenschutzkataster.


Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird der betroffenen Öffentlichkeit Gelegenheit zur Stellungnahme in der Zeit vom

                                              11.08.2025 bis einschließlich 12.09.2025

gegeben.

Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wird den berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Gelegenheit zur Abgabe einer Stellungnahme bis zum           

                                                                         12.09.2025

                                                                            

gegeben.

Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 2. Halbsatz BauGB wird darauf hingewiesen, dass

  1. Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können,
  2. Stellungnahmen sollen elektronisch an bauleitplanung@otterbach-otterberg.de übermittelt werden, ebenso ist auch eine schriftliche Einreichung an die Verbandsgemeindeverwaltung Otterbach-Otterberg, Hauptstr. 27, 67697 Otterberg möglich,
  3. nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben,
  4. die Planunterlagen können auch in der Verwaltung eingesehen werden, sie liegen in der Verwaltung am Standort Otterbach, Konrad-Adenauer-Str. 19, in Zimmer 14 (1. OG), 67731 Otterbach, bereit.



















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