Allgemeine Informationen zu Wasserzählern

Wasserzähler

Zählerstand des Wasserzählers überprüfen

Nach der Wasserzählerablesung wird immer wieder festgestellt, dass sich bei verschiedenen Wasserabnehmern der Verbrauch zum Vorjahr teilweise stark erhöht hat. Der Grund hierfür ist meist, dass im Haus eine undichte Stelle ist, z.B. Dichtung WC, Überdruck Boiler, Gartenleitung usw. 

Bild: Wasserzähler

Prüfen Sie in regelmäßigen Abständen den Stand Ihres Wasserzählers. Wichtig ist, dass das „kleine schwarze Rädchen“ stehen bleiben muss, wenn im gesamten Haushalt kein Wasser verbraucht wird. Bewegt sich dieses „Rädchen“ dennoch, wenn auch langsam, beauftragen Sie bitte umgehend einen Installateur mit der Überprüfung Ihrer Hausinstallation. Auch geringe Mengen summieren sich im Laufe des Jahres gewaltig.

Wenn sich im umgekehrten Fall bei einer Wasserentnahme die Rädchen am Wasserzähler nicht drehen, benachrichtigen Sie bitte umgehend die Werke der Verbandsgemeinde Otterbach-Otterberg, da der Wasserzähler dann defekt ist und nicht mehr zählt. In diesem Fall muss der Wasserverbrauch dann geschätzt werden, was zumeist zu Meinungsverschiedenheiten führt.

Von Wasserabnehmern wurde auch teilweise die Meinung vertreten, der Wasserzähler zählt zu viel. Es kommt aber eher vor, dass der Wasserzähler zu wenig zählt (Sand im Getriebe) oder sogar stehen bleibt. Wir sind jedoch jederzeit bereit, Zähler auszuwechseln und einer Befundprüfung zu unterziehen. Grundsätzlich ist eine außerplanmäßige Auswechslung nur im Zusammenhang mit einer Befundprüfung möglich. Für den Fall einer Befundprüfung ohne Fehlerfeststellung sind die entsprechenden Kosten vom Antragsteller zu tragen. 

Schutz der Wasserzähler

Da in der Winterzeit mit Temperaturen unter dem Gefrierpunkt zu rechnen ist, weisen wir darauf hin, dass Hauseigentümer und Mieter verpflichtet sind, Maßnahmen zur Vermeidung einer Beschädigung der Wasserzähler der Werke der Verbandsgemeinde Otterbach-Otterberg zu treffen. Insbesondere sind diese empfindlichen Messeinrichtungen vor Oberflächen-, Schmutz- und Grundwasser sowie vor Frost zu schützen. Schäden, die durch einen nicht ausreichenden Schutz an den Wasserzählern entstehen, müssen von den Grundstückseigentümern ersetzt werden. Aus diesem Grund ist es in Ihrem Interesse, solche Schäden zu vermeiden und entsprechende Schutzmaßnahmen zu ergreifen.

Austausch der Wasserzähler

Aufgrund des Eichgesetzes (§ 34 Abs. 1 Mess- und Eichverordnung - MessEV i.V.m. Anlage 7) müssen Wasserzähler in einem Turnus von 6 Jahren ausgewechselt werden. Den Anschlussnehmern entstehen durch den Wechsel der Hauptwasserzähler keine zusätzlichen Kosten. Wir bitten Sie, die Wasserzähleranlage frei zugänglich zu halten und den Beauftragten den Zugang zu gewähren.

Private Wasserzähler

Grundsätzlich gibt es bei der Schmutzwasserberechnung einen Abzug i. H. v. 10% der verbrauchten Frischwassermenge (Verbrauch 100 m³ Frischwasser, Schmutzwasser 90 m³).

Wenn darüber hinaus Wassermengen nicht der öffentlichen Abwasseranlage zugeführt werden und diese Wassermenge über einen geeichten privaten Wasserzähler nachgewiesen wird, muss bis zum 31.12. des laufenden Jahres (§21 Abs. 5 Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung) der Antrag auf Absetzung bei den Werken der Verbandsgemeinde Otterbach-Otterberg eingegangen sein. Abhängig von den jeweiligen Einbau- und Umbaukosten sollten Sie prüfen, ob die Beantragung und der Einbau eines privaten Wasserzählers wirtschaftlich sinnvoll ist.

Soweit der 10% Abzug nicht überschritten wird, lohnt sich der Aufwand für die Grundstückseigentümer nicht. Link zum Antrag auf Abnahme Einbau privater Wasser-zähler.

Schwimmbadwasser ist Schmutzwasser

Wasser, das nach der Nutzung als Schwimmbadwasser anfällt, ist Abwasser im Sinne des § 57 ff. Landeswassergesetz (LWG) i. V. m. § 54 Wasserhaushaltsgesetz. Sobald Wasser bewusst und gewollt, zur Verfolgung welcher Zwecke auch immer, gebraucht und verwendet wird, wird es zu Schmutzwasser im Sinne des LWG. Dabei kommt es nicht darauf an, ob das Wasser tatsächlich verunreinigt ist oder nicht. Demzufolge ist jegliches Wasser, das aus einen Schwimmbad abgelassen wird, unabhängig davon, ob und welche Zusätze verwendet werden bzw. welche Behandlungsverfahren (z. B. Chlorung) angewendet werden, als Schmutzwasser und somit als Abwasser im vorgenannten Sinne anzusehen. Das Schwimmbadwasser unterliegt demnach der kommunalen Abwasserbeseitigungspflicht gemäß § 58 LWG und ist in die Kanalisation einzuleiten.

Da für jeden diese Verpflichtung zur ordnungsgemäßen Abwasserbeseitigung besteht, kann es auch für Schwimmbadwasser keine Schmutzwassergebührenbefreiung geben. Gleiches gilt selbstverständlich auch für durch private Wasserzähler ermittelte Schwimmbadwasser.

Die Verbandsgemeindewerke Otterbach-Otterberg weisen zudem darauf hin, dass auch keine Standrohre zur Schwimmbadbefüllung ausgegeben werden.

Bild Wasserzähler

Wie genau zählt mein Wasserzähler

Die Genauigkeit von Wasserzählern ist durch das Mess- und Eichgesetz (MessEG) unter Berücksichtigung der europäischen Richtlinien geregelt. Diese Rechtsvorschriften enthalten die zulässigen Grenzen für Messfehler. Wir verbauen ausschließlich Wasserzähler, die den o. g. Rechtsvorschriften entsprechen.

Durchschnittlicher Wasserverbrauch pro Person und Jahr

In Deutschland wurden die Menschen für einen sorgsamen und umweltbewussten Umgang mit Trinkwasser sensibilisiert. Im Durchschnitt nutzt ein Bundesbürger 122 Liter Trinkwasser pro Tag. Dieser Verbrauch von Haushalten und Kleingewerben kann regional jedoch sehr unterschiedlich sein. Während der durchschnittliche Wasserverbrauch eines Bürgers in Sachsen bei 85 Litern pro Tag liegt, beträgt er in Nordrhein-Westfalen 135 Liter pro Tag. In Rheinland-Pfalz liegt der durchschnittliche Tagesverbrauch eines Bürgers bei 118 Liter (43m³/Jahr). in der Verbandsgemeinde Otterbach-Otterberg liegt der durchschnittliche Tagesverbrauch eines Bürgers bei 96 Liter (35m³/Jahr).