Der Plan von einem Gebäude liegt auf dem Tisch mit einem Stift zusammen

Offenlage von Bauleitplänen

Bauleitpläne im Verfahren

Hier finden Sie die Unterlagen zu Bauleitplänen, die sich im Aufstellungsverfahren in der Offenlage befinden.

Die im Internet bereitgestellten Informationen stellen eine reine ergänzende Information zu der jeweiligen Öffentlichkeitsbeteiligung dar. Wir weisen hiermit ausdrücklich daraufhin, dass die Originalunterlagen nur in den Räumen des 

Fachbereiches 3 - Bauliche Infrastruktur

der Verbandsgemeinde Otterbach-Otterberg am Standort Otterbach, Konrad-Adenauer-Str. 19, 1. Obergeschoß, 67731 Otterbach, eingesehen werden können. Diese Unterlagen dokumentieren den jeweiligen Verfahrensstand und können sich im weiteren Verfahren ändern. Sie ergeben auch keine Rechtsverbindlichkeit. Bei öffentlichen Auslegungen beziehungsweise erneuten öffentlichen Auslegungen beachten Sie bitte jeweils die Bekanntmachung im Amtsblatt der Verbandsgemeinde Otterbach-Otterberg, insbesondere hinsichtlich der Arten vorliegender umweltbezogener Informationen. Während der öffentlichen Auslegung besteht die Möglichkeit, schriftlich oder zur Niederschrift Stellungnahmen zu den Bauleitplänen abzugeben.

Für die hier, auf dieser Internetseite, zur Verfügung gestellten Unterlagen der Bauleitpläne liegen die Urheberrechte sowie alle sonstigen Rechte, wie die Vervielfältigung, Bearbeitung in jeglicher Form, die Verbreitung etc., bei der jeweiligen Gemeinde bzw. bei der Verbandsgemeinde Otterbach-Otterberg.

Hinweise zum Datenschutz:

Wir informieren Sie hiermit über die Datenverarbeitung in Bezug auf die Abgabe Ihrer Stellungnahme im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit in Bauleitplanverfahren (Flächennutzungsplan, Bebauungsplan und Satzungen gemäß § 34 BauGB).

Mit der Abgabe einer Stellungnahme in einem Bauleitplanverfahren erteilen Sie uns die Zustimmung über die Verarbeitung Ihrer Daten. Die Verarbeitung Ihrer Daten erfolgt auf Grundlage des Baugesetzbuches (§ 3 BauGB) sowie der Datenschutz-Grundverordnung (Artikel 6 Absatz 1 Satz 1  Nr. e DS-GVO) und hier im Zusammenhang der Wahrnehmung einer Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt und im Rahmen der gemeindlichen Planungshoheit, die der entsprechenden Ortsgemeinde/Stadt/Verbandsgemeinde übertragen wurde. Für die Bearbeitung Ihrer Stellungnahme benötigen wir Ihre personenbezogenen Daten.

Vorentwurf des Teil-Flächennutzungsplanes "Erneuerbare Energien" 

der Verbandsgemeinde Otterbach - Otterberg

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB

Der Verbandsgemeinderat Otterbach - Otterberg hat in seiner Sitzung vom 25.01.2024 beschlossen, dass die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in Form der Offenlage der Planunterlagen für die Dauer von 6 Wochen durchgeführt wird.

Es wird darauf hingewiesen

  1. dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können,
  2. dass Stellungnahmen elektronisch per E-Mail an bauleitplanung@otterbach-otterberg.de übermittelt werden sollen, bei Bedarf können die Stellungnahmen auch per Brief abgegeben werden,
  3. dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben können.
  4. dass zusätzlich zu der Bereitstellung im Internet die Unterlagen in der Verbandsgemeindeverwaltung Otterbach-Otterberg, Hauptstr. 27, 67697 Otterberg, Standort Otterbach, Konrad-Adenauer-Str. 19, 67731 Otterbach, Zimmer 14 (1.OG), zur Einsichtnahme bereitgelegt werden.


Die Offenlage erfolgt in der Zeit von

Montag, 12.08.2024 bis einschließlich Freitag, 27.09.2024.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit ist beendet. Nicht fristgerecht eingereichte Bedenken und Anregungen können nicht mehr berücksichtigt werden.

Die frühzeitige Beteiligung der Behörden wird aufgrund verschiedener Anträge auf Fristverlängerung weitergeführt.

Bekanntmachung

Bekanntmachung Aufstellungbeschluss 2021

Planvorentwurf des Teil-Flächennutzungsplanes "Erneuerbare Energien", der Plan hat fast 100 MB, es könnte somit, abhängig von Ihrem Internet, etwas dauern bis der Plan geladen ist.

Begründung

Anlagen für die Ausweisung von Flächen für Windenergieanlagen


Anlagen für die Ausweisung von Flächen für Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen

Anmerkung: Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung vom 25.01.2024 beschlossen, dass die Standortuntersuchung ohne Abstandsflächen zu Siedlungsflächen erfolgen soll. Weiterhin wurden Flächen unter 3 ha nicht berücksichtigt.













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